Allgemeine Geschäftsbedingungen

V2.0 | Stand: Februar 2026

succevo GmbH — Meetingbox als Software as a Service und sonstige Leistungen

1. Geltung und Begriffsbestimmungen

1.1 Geltung

Die succevo GmbH und ihre verbundenen Unternehmen, nachfolgend der "Anbieter", erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. "Kunde" ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen möchte, indem sie das Download-Paket der Leistungen öffnet, auf die Schaltfläche "Zustimmen" klickt, eine Anfrage oder Bestellung absendet oder sich auf andere Weise Zugang zu den Leistungen des Anbieters verschafft. Die Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2 Definitionen

  • (a) "Autorisierter Nutzer" bezeichnet Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Beauftragte des Kunden, die vom Kunden zum Zugriff auf und zur Nutzung der Leistungen im Rahmen der nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte berechtigt wurden und für die ein Zugang zu den Leistungen erworben wurde.
  • (b) "Vertrag" bezeichnet jede Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde in Bezug auf eine Leistung, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezieht.
  • (c) "Kundendaten" bezeichnet Informationen, Daten und sonstige Inhalte jeglicher Art, die durch oder im Namen des Kunden oder eines autorisierten Nutzers über die Leistungen übermittelt, eingestellt oder anderweitig bereitgestellt werden.
  • (d) "Individuelle Leistungen" bezeichnet Beratungs-, Entwicklungs-, Design-, Implementierungs- und Schulungsleistungen, die vom Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch oder für einen einzelnen Kunden individuell erbracht werden.
  • (e) "Rechte des geistigen Eigentums" bezeichnet sämtliche eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die unter oder im Zusammenhang mit Erfindungen, Patenten, Urheberrechten, Marken, Designs, Geschäftsgeheimnissen, Datenbankschutzrechten oder sonstigen Rechten des geistigen Eigentums bestehen, beantragt wurden oder gewährt wurden.
  • (f) "Partei(en)" bezeichnet Anbieter und Kunde als Parteien eines bestimmten Vertrags.
  • (g) "Produkt(e)" bezeichnet das Software-as-a-Service-Angebot (SaaS) Meetingbox, einschließlich insbesondere Project Workflow Management (PWM), Event Management (EM), Mobile Event Applications (MEA), Meetingbox Intelligence (MI) und Virtual Events, sowie eigenständige Softwareanwendungen und in die SaaS-Lösungen des Anbieters integrierte Anwendungen.
  • (h) "Leistung(en)" bezeichnet Produkte und/oder individuelle Leistungen.
  • (i) "AGB" bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den jeweils anwendbaren Teil hiervon.

2. Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand

2.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die Gegenstand eines Vertrags zwischen Anbieter und Kunde sind, sowie für alle Angebote des Anbieters zu solchen Leistungen.

2.2 Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Anbieter behält sich das Recht vor, auch nach Annahme des Angebots geringfügige technische Abweichungen vorzunehmen.

3. Leistungsinhalt und Pflichten der Parteien

3.1 Der Anbieter ist verpflichtet, dem Kunden und seinen autorisierten Nutzern eine extern gehostete Softwareanwendung entsprechend dem jeweiligen Einzelvertrag zur Nutzung bereitzustellen und deren Betrieb zu überwachen. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entsteht mit Eingang der im Vertrag vereinbarten ersten Zahlung.

3.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Fehler zu beheben, die durch Quellcode-Refactoring, Virenangriffe oder sonstige Schadsoftware auf den Computersystemen des Kunden entstehen.

3.3 Der Kunde schafft und unterhält auf eigene Kosten und Verantwortung die technischen Voraussetzungen für den Internetzugang sowie die Möglichkeit der Fernwartung und des Fernzugriffs.

3.4 Der Anbieter ist nicht verantwortlich, wenn Leistungen, Systeme oder Anwendungen des Kunden gegen geltende Gesetze, behördliche Vorgaben, Compliance-Anforderungen oder ISO-Standards verstoßen. Die Einhaltung liegt allein in der Verantwortung des Kunden.

3.5 Individuelle Erweiterungen und Anpassungen von Produktfunktionalitäten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und sind nicht Teil des standardmäßigen Leistungsumfangs des Anbieters.

3.6 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für bestimmte Eigenschaften oder Merkmale einer Leistung. Der Leistungsumfang umfasst keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, rechtliche, steuerliche und regulatorische Anforderungen zu klären und festzulegen.

3.7 Vertraglich zugesagte Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag oder vom Anbieter schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

3.8 Während der Vertragslaufzeit steht dem Kunden der Zugriff auf das Produkt an sieben Tagen pro Woche und 24 Stunden pro Tag mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 99,9999 % pro Jahr am Übergabepunkt zur Verfügung, ausgenommen erforderliche Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates. Übergabepunkt ist der Ausgang des Routers im vom Anbieter genutzten Rechenzentrum.

3.9 Die laufende Weiterentwicklung von Anpassungen und Patches ist wesentlicher Bestandteil der Leistungen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Produkte können einzelne Unterfunktionen verändert oder entfernt werden, ohne dass dies als Fehler oder Mangel gilt, solange der Vertragszweck für den Kunden nicht gefährdet wird.

4. Kundensupport

Soweit die Nutzung einer Support-Hotline ausdrücklich vereinbart ist, stellt der Anbieter dem Kunden innerhalb der normalen Geschäftszeiten gemäß Auftragsformular eine Support-Hotline für Störungsmeldungen zur Verfügung. Die Hotline wird über ein Ticketsystem erreicht, das dem Kunden nach Vertragsschluss bereitgestellt wird. Über die Hotline dürfen ausschließlich technische Störungen wie Systemausfälle oder Bugs gemeldet werden. Der Kunde benennt eine autorisierte Person für Supportanfragen. Änderungen dieser Person sind mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen.

5. Nutzungsrechte

5.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, über das Internet auf die Softwarefunktionalität des vereinbarten Produkts zuzugreifen.

5.2 Die Software des Produkts ist urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Designrechte und sämtliche sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an der Software stehen ausschließlich den Autoren, Herstellern und Designern der Produkte sowie deren Rechtsnachfolgern zu.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die im Vertrag gestattete zeitlich begrenzte Nutzung hinaus zu verwenden, Dritten die Nutzung zu ermöglichen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere darf der Kunde die Software oder Teile davon nicht vervielfältigen, verkaufen, öffentlich zugänglich machen, ändern, refaktorieren oder an Dritte weitergeben.

5.4 Für jeden Fall, in dem der Kunde schuldhaft eine Nutzung durch Dritte ermöglicht, schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe der Vergütung für eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren auf der höchsten Einzelbenutzerstufe für das betreffende Produkt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder Teile hiervon zu reproduzieren, um daraus eine eigenständige Anwendung zu erstellen, soweit dies nicht nach zwingendem Urheberrecht zulässig ist.

5.6 Der Kunde stellt dem Anbieter auf Verlangen sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die für die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte hilfreich sind.

5.7 Hinsichtlich von Ergebnissen, die der Anbieter im Rahmen individueller Leistungen für den Kunden erstellt, gewährt der Anbieter dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte, vollständig bezahlte und lizenzgebührenfreie Nutzungslizenz für interne Geschäftszwecke des Kunden. Sämtliche Rechte an Anbieter-Assets und vorbestehendem geistigem Eigentum verbleiben beim Anbieter.

5.8 Bei wesentlichen Pflichtverletzungen des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Leistung auszusetzen und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

6. Schulungen

Auf Wunsch des Kunden führt der Anbieter zusätzliche Schulungen für Mitarbeiter des Kunden in Bezug auf die im Vertrag bezeichneten Leistungen durch. Solche Schulungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien und werden in einem gesonderten Schulungsvertrag geregelt.

7. Subunternehmer

Der Anbieter kann seine Leistungen durch Subunternehmer erbringen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Anbieter nicht von seiner Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, seine Nutzer rechtzeitig vor Nutzungsbeginn über die Rechte und Pflichten aus diesen AGB zu informieren. Der Kunde haftet für sämtliche Pflichtverletzungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter aus seinem Verantwortungsbereich.

8.2 Der Kunde stellt den Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung eines Produkts durch den Kunden beruhen.

8.3 Persönliche Zugangsdaten wie Benutzername und Passwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind sicher aufzubewahren. Besteht Anlass zu der Annahme, dass unbefugte Personen Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, muss der Kunde diese unverzüglich ändern und den Anbieter schriftlich informieren.

8.4 Der Kunde stellt sicher, dass Leistungen und Produkte nicht für rechtswidrige oder unangemessene Zwecke missbraucht werden und dass zugelassene Nutzer keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware in die Leistungen einbringen.

9. Gewährleistung

9.1 Der Kunde hat dem Anbieter jeden Mangel, Fehler oder jede Funktionsstörung unverzüglich anzuzeigen.

9.2 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab dem ersten Zugriff auf das betreffende Produkt oder ab Abschluss der jeweiligen individuellen Leistung.

9.3 Die Mängelbeseitigung erfolgt durch unentgeltliche Nachbesserung. Dem Anbieter ist hierfür eine angemessene Frist einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden darf der Anbieter die Software ganz oder teilweise zum Zwecke der Mängelbeseitigung ersetzen.

9.4 Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden ist nur zulässig, wenn dem Anbieter zuvor ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese endgültig fehlgeschlagen ist.

9.5 Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit der Kunde unbefugte Änderungen an den Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen hatten keinen Einfluss auf das Auftreten des Fehlers.

10. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, "DSGVO") sowie einschlägiger nationaler Datenschutzgesetze, und verpflichten die mit der Vertragserfüllung betrauten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis.

10.2 Soweit der Kunde allein oder unter Einschaltung des Anbieters personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass dies rechtmäßig erfolgt. Im Falle eines Verstoßes stellt der Kunde den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

10.3 Der Kunde bleibt im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts Verantwortlicher für seine Daten. Die Parteien schließen eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ("AVV"), sofern und soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden Teil der Leistungen des Anbieters ist. Der Anbieter ist nur berechtigt, Kundendaten nach Weisung des Kunden und innerhalb des Vertrags- und AVV-Rahmens zu verarbeiten.

10.4 Der Anbieter trifft die nach DSGVO und gegebenenfalls nach einer AVV erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Der Kunde ist nicht berechtigt, auf Räumlichkeiten, Server oder Systemkomponenten zuzugreifen, auf denen die Softwareanwendung betrieben wird.

10.5 Die Parteien werden nach Treu und Glauben eine übliche Vertraulichkeitsvereinbarung zum Schutz vertraulicher Informationen schließen, die im Rahmen der Leistungen ausgetauscht werden.

10.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden in Marketingunterlagen, auf der Website und in sonstigen Veröffentlichungen offenzulegen, einschließlich der Nennung des Namens und Logos des Kunden als Referenz, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

10.7 Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer einschließlich der USA erfolgen nur unter angemessenen Garantien nach Art. 46 DSGVO, insbesondere unter Verwendung der Standardvertragsklauseln und, soweit anwendbar, unter Berufung auf das EU-US Data Privacy Framework vom 10. Juli 2023.

11. Abnahme

Ist für individuelle Leistungen ein Abnahmeverfahren vorgesehen, teilt der Anbieter dem Kunden mit, sobald die bestellte Leistung abnahmebereit ist. Erklärt der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Fertigstellung die Abnahme und meldet keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Eine Abnahme erfolgt außerdem sofort mit der Nutzung der Leistungen durch den Kunden.

12. Zahlungsbedingungen

12.1 Der Kunde zahlt dem Anbieter die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Im Vertrag genannte Beträge verstehen sich netto zuzüglich etwaiger Steuern und Abgaben.

12.2 Vereinbarte Vergütungen für Lizenzleistungen werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, sofern im Auftragsformular nichts anderes vereinbart ist.

12.3 Der Kunde erstattet dem Anbieter alle angemessenen Reise- und Nebenkosten, die im Zusammenhang mit individuellen Leistungen anfallen.

12.4 Im Verzugsfall berechnet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.

12.5 Rechnungsbeträge sind spätestens am zehnten Tag nach Zugang der jeweiligen Rechnung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

13. Zahlungsverzug

Bei verspäteter Zahlung ist der Anbieter berechtigt, die Leistung auf Kosten des Kunden einzustellen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter mahnt nach zwei Wochen Verzug und ist berechtigt, die Leistung nach vier Wochen Verzug zu kündigen.

14. Insolvenz

Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder beabsichtigt ist, wenn Dritte ein Insolvenzverfahren eröffnet haben oder wenn der Kunde seine Zahlungen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten einstellen muss. In diesen Fällen ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.

15. Höhere Gewalt

Der Anbieter ist von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreit, solange und soweit die Erfüllung infolge von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs unmöglich oder unzumutbar erschwert ist. Dazu zählen insbesondere Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Terrorakte, soziale Unruhen, Blockaden, Embargos, Streiks oder sonstige Arbeitskämpfe, die der Anbieter nicht verursacht hat, sowie mangelnde Energieversorgung oder technische Probleme des Internets, die von keiner Partei beeinflusst werden können. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über ein Ereignis höherer Gewalt.

16. Haftung

16.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Verletzung einer übernommenen Garantie.

16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt und besteht nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

16.3 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.

16.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

17. Vertragslaufzeit

17.1 Die Erstlaufzeit für jedes Produkt beträgt 24 Monate, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungsperiode gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.

17.2 Die Vertragslaufzeit für individuelle Leistungen endet mit deren vollständiger Erbringung.

17.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

18. Änderungen der AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht vor dem Wirksamkeitsdatum schriftlich, gelten die Änderungen als angenommen.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

19.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

19.3 Rechte und Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht übertragbar.

19.4 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

19.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters. Ist der Anbieter Kläger, kann er wahlweise auch den Sitz des Kunden als Gerichtsstand bestimmen.